Widerrufsbelehrung |
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1. Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt/Kenntnisnahme dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Deutscher Insolvenzschutzring e.V. (DIS), 2. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. die gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. 3. Vertragsschluss/Erwerb der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft kommt unter Einbeziehung der Mitgliedsbedingungen dann zustande, wenn Sie das Anmeldeformular (=Aufnahmeantrag) ausgefüllt an den DIS zusenden und der DIS nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zusendung schriftlich Ihrem Aufnahmeantrag widersprochen hat. Es bedarf somit für einen wirksamen (Mitglieds)beitritt keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung durch den DIS. Deutscher Insolvenzschutzring |
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